Was Betroffene tatsächlich wollen und tatsächlich brauchen

oder: Forderungen an die politisch Verantwortlichen am Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch

*von Gabriele Gawlich*

In Vorbereitung auf die zweite Sitzung des Runden Tisches gegen sexuellen Kindesmissbrauch haben wir den folgenden Gemeinsamen Standpunkt an jeden einzelnen der dort vertretenen Gesprächsteinehmer gesandt.

Der Standpunkt ist in gemeinsamer Arbeit von MOGiS e.V. und trotz-allem e.V. entstanden und spiegelt wichtige Aspekte in der Prävention von sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch von Kindern wider.

Wir stellen dies Papier hier zur Diskussion. Wenn Ihr es unterstützen wollt, dann signalisiert dies bitte. Mitzeichner sind uns sehr willkommen.

Was Betroffene tatsächlich wollen und tatsächlich brauchen

Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist eine Straftat, die das weitere Leben der Be­troffenen nachhaltig beeinträchtigen kann. Charakterisiert wird diese Straftat u. a. durch ein extre­mes Machtgefälle zwischen Opfer und Täter.
Diese Macht-Asymmetrie spiegelt auch der Runde Tisch gegen Kindesmissbrauch wider, an dem wir – die direkt Betroffenen – keine Vertretung haben.
Auch wenn wir anerkennen, dass die beteiligten Akteure ernsthaft um Aufarbeitung bemüht sind, fehlt doch die Betroffenensicht.

Darum fordern die Unterzeichner:


  • Betroffene an den Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch und an dessen „Untertische“.

  • Betroffenen-zentrierte Arbeitsweise und Ergebnissuche.

Die Ursachen für sexualisierte Gewalt sind multifaktoriell und multidimensional. In der Literatur geht man davon aus, dass ca. 75 % der Taten im sozialen Nahfeld des Kindes/Jugendlichen statt­finden (bei Jungen ca. 50 %).
Wir alle tragen die Verantwortung dafür, Kindern Schutz und Geborgenheit zu geben. Dazu ist es erforderlich, sowohl Familien als auch andere kindernahe Institutionen in die Lage zu versetzen, effektiven Kinderschutz zu leisten.

Darum fordern die Unterzeichner:


  • Familien stärken, indem adäquate individuelle sozialpädagogische Hilfe geleistet wird.

  • Qualitative und quantitative, an den Bedarf angepasste Einzelfallhilfe durch die Jugend­hilfe.

  • Prävention in Bildungseinrichtungen bzw. in Kinderfreizeitorganisationen muss verpflich­tend werden. Dazu gehört ein erprobtes und an die Realität angepasstes Risikomanagement.

  • Entwicklung von Standards unabhängig von weltanschaulichen Bekenntnissen.

  • Die Erfahrung und die Sichtweise von Betroffenen sind dabei einzubeziehen.

Der zunehmende Personalabbau bei den Ermittlungsbehörden unterstützt das Machtgefälle zuun­gunsten der Betroffenen. Die wenigen Ermittler sind überlastet und außerdem nur unzureichend für das Thema ausgebildet und ausgerüstet. Dies konterkariert eine effektive Ermittlungstätigkeit und Strafverfolgung. Die Aufklärungsraten gehen zurück, die Rechte und Interessen der Betroffenen sind immer schlechter durchsetzbar – die Täter bleiben unbehelligt.

Darum fordern die Unterzeichner:


  • Bedarfsangemessener Personalschlüssel für Ermittlungsbeamte damit es im Bereich Kindes­missbrauch nicht zu Ermittlungsstaus kommt.

  • Bereitstellung der finanziellen Mittel um die technische Ausrüstung der Beamten sicherzu­stellen.

  • Spezialisierung und dementsprechende Ausbildung der Ermittler, besonders in Hinblick auf Kindesmissbrauch.

  • Schulung der Ermittler im Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln.

  • Um auf das individuelle Geschehen angemessen und zeitnah reagieren zu können, müssen die Ermittler vor Ort eingesetzt werden. Eine Zentralisierung der Ermittlertätigkeit begüns­tigt die Täter.

Es muss in der Hand der Betroffenen bleiben, ob Anzeige erstattet wird oder nicht. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Beratungseinrichtungen können ohne die Zusicherung von Anonymität und der Zusage nicht anzuzeigen, ihre Arbeit nicht durchführen, weil es für die Betroffenen zentrale Voraussetzung ist, um überhaupt zu sprechen.
Außerdem sind Ergebnisse einer gerichtlichen Opferzeugenbefragung unter Strafandrohung zwei­felhaft. Eine Anzeigepflicht hilft ausschließlich den Tätern.

Darum fordern die Unterzeichner:


  • Keine Anzeigepflicht!

Aus unserer Sicht erscheinen die Belange von Missbrauchsbetroffenen im deutschen Recht nicht ausreichend berücksichtigt. Auch zeigt die Praxis, dass es Juristen gibt, die die Rechte der Betroffe­nen nur mangelhaft kennen. Als Folge wird es den oft schwer traumatisierten Betroffenen zusätzlich aufgebürdet, ihre Verfahrensrechte selber durchzusetzen.

Darum fordern die Unterzeichner:


  • Verpflichtende und beförderungsrelevante sachbezogene Schulung von Richtern, Staatsan­wälten, Rechtsanwälten, Justizangestellten.

  • Etablierung der Spezialisierung eines „Fachanwaltes für Opferrechte“ als Qualitätsmerkmal.

  • Multiprofessionelle Gutachtertätigkeit, Festlegung von Standards unter Mitwirkung von Be­troffenenverbänden

  • Aussageverweigerungsrecht für professionelle Opferhelfer, z. B. Zeugen-/Zeuginnen­begleiter, pflegerisch tätige Personen usw.

  • Verbindliche Umsetzung des kostenfreien Rechts auf Zeugen-/Zeuginnenbegleitung.

  • Nebenklagerecht für die Betroffenen auch bei Strafverfahren gegen Jugendliche

Durch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würden diese unabhängig von Familien­rechten werden und in Zukunft stärker gewichtet werden. Wenn Kinder von Rechtsobjekten zu Rechtssubjekten würden und damit ihre eigene Würde anerkannt würde, könnten hierdurch auch der besondere Schutz und die besondere Förderung von Kindern besser verwirklicht werden.

Darum fordern die Unterzeichner:


  • Kinderrechte ins Grundgesetz!

Gegenwärtig ist die skandalöse Situation gegeben, dass, selbst wenn ein Verfahren mit einem Schuld­spruch des Täters endet, die Betroffenen in den meisten Fällen keinen Schadenersatz mehr geltend machen können, da die zivilrechtlichen Ansprüche in der Regel drei Jahre nach dessen 21. Geburts­tag verjähren gemäß §§ 199, 208 BGB.
Die Folgen dieser kurzen Verjährungsfrist sind, dass entweder den Betroffenen oder der Gesell­schaft die Kosten für die Nachfolgeschäden der Tat aufgebürdet werden. Dies kann u. U. auch le­benslang nötig sein.
Darum fordern die Unterzeichner:
Angleichung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist an die strafrechtliche Verjährungsfrist.
Gegenwärtig ruht die Verjährungsfrist bis zum 18. Lebensjahr des/der Betroffenen nach § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB.
Die unter 21-Jährigen sind aber meist noch stark mit ihren Eltern verbunden, sowohl räumlich als auch emotional. Darum sind sie oft noch in physischer Nähe von Tätern aus dem familiären Um­feld. Erst wenn sie „auf eigenen Beinen stehen“ können, ist eine Anzeige für sie realistisch möglich.
Wir sind der Meinung, dass frühestens ab dem Alter von 21 Jahren der/die junge Erwachsene reif ge­nug ist, die Konsequenzen einer Anzeige für sein/ihr weiteres Leben zu überblicken.

Darum fordern die Unterzeichner:


  • Anheben der Ruhe der Verjährungsfrist auf das 21. Lebensjahr des/der Betroffenen.

Die Vergangenheit zeigt, dass es, wenn Betroffene nur Ansprechpartner innerhalb des Umfeldes fin­den, in dem der Missbrauch passiert ist, oft zur Vertuschung des Missbrauchs kommt. Darum ist es von entscheidender Bedeutung, dass Betroffene auch außerhalb der Strukturen, in dem sie miss­braucht wurden, vertrauenswürdige Ansprechpartner finden können.

Darum fordern die Unterzeichner:


  • Aufbau einer flächendeckenden Struktur unabhängiger Beratungsstellen. Diese müssen in der Lage versetzt werden, multiprofessionell, kostenlos, vertraulich und anonym zu beraten.

  • Für die beratenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen Standards geschaffen werden.

  • In die Bildung dieser Standards ist auch das Expertenwissen der Betroffenen mit einzubezie­hen.

  • Beteiligung der Betroffenen an der (Weiter)-Entwicklung von Unterstützungs- und Präventi­onsmaßnahmen.

  • Förderung von betroffenen-kontrollierten Unterstützungsangeboten und Selbsthilfe.

Sowohl Beratungsstellen als auch Betroffenenverbände erfüllen einen wichtigen gesellschaftlichen Auftrag. Letztere sind für viele Betroffene oft erste Anlaufstelle oder auch Begleiter über lange Zeiträume, in der sie sich mit „Leidensgenossen“ austauschen können. Dabei spielen Online-Angebote eine immer größere Rolle, da sie Anonymität garantieren. Alle diese Angebote müssen finanziell sichergestellt werden.

Darum fordern die Unterzeichner:


  • Bildung eines Opfer-Fonds, der Zuweisungen nach dem Verursacherprinzip erhält:


    1. Geldstrafen bzw. Geldbußen von einschlägig verurteilten Tätern.

    2. Entschädigungszahlungen der Institutionen, in denen die Kinder nicht ausreichend ge­schützt wurden.

    3. Sozialministerien und -verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen.


Auch innerhalb der kindernahen Einrichtungen müssen Ansprechpartner existieren, die professio­nell helfen. Investitionen in Opferschutz sind Investitionen in die Zukunft.

Darum fordern die Unterzeichner:


  • Schulsozialarbeiter/Schulpsychologen für jede Schule.

  • Sachbezogene Lehrer- und Erzieherfortbildung, unabhängig, ob der Arbeitgeber welt­anschaulichen Bekenntnissen unterliegt.

  • Lehrpläne sachbezogen überarbeiten – fachlich qualifizierte Präventionsprogramme instal­lieren.

  • Verpflichtende verbindliche Fortbildung von kindernahen Berufsgruppen, wie Ärzte, Sozial­arbeiter, Jugendamtsmitarbeiter usw. zum Thema sexuelle Gewalt, Folgen, Unterstützungs­möglichkeiten, Täterstrategien.

  • Vernetzung von Jugendämtern, kindernahen Einrichtungen, Kinderschutzorganisationen, Opferverbänden, Polizei, Richtern, Kinderärzten professionalisieren.

Sexuelle Gewalt ist ein individuelles Geschehen: Jeder Betroffene entwickelt seine eigene Methode, um mit dem Trauma fertig zu werden. Darum kann adäquate Hilfe nur individuell geleistet werden. Ein kontingentierter Zugang zu Psychotherapie ist hier unangemessen.
Und auch männliche Betroffene brauchen angemessene Hilfen.

Darum fordern die Unterzeichner:


  • Verbesserung der medizinisch-psychologischen Betreuung.

  • Neuregelung des Therapiekontingents und die Erleichterung, ein solches Kontingent in An­spruch nehmen zu können.

  • Unbürokratischer Zugang zu Leistungen, die die Beeinträchtigungen des Betroffenen kom­pensieren.

Auch in der Forschung zeigt sich die Asymmetrie von Täter und Opfer. In der Opferforschung be­steht seit Jahren Stagnation – es existieren nur wenige und meistens privat initiierte Forschungspro­jekte.

Darum fordern die Unterzeichner:


  • Forschung über Ursachen und Folgen sexuelle Gewalt an Kindern verbessern.

  • Repräsentative Dunkelfelduntersuchung über das Ausmaß sexueller Gewalt für Deutschland.

Sexuelle Gewalt an Kindern kann nicht nur die Betroffenen lebenslang beeinträchtigen, sondern ebenfalls die Angehörigen, die Eltern, die Geschwister, die Ehepartner usw.

Darum fordern die Unterzeichner:


  • Die Angehörigen und ihr Leid nicht vergessen – auch hier müssen Beratungs- und Hilfs­angebote geschaffen werden.

Positionspapier mitgezeichnet von:


  • Trotz Allem e.V.; Gütersloh

  • MOGiS e. V.- eine Stimme für Betroffene,; Rostock

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