Kleine Anfrage an die eco Beschwerdestelle

Hier geht es zu PetitionWorüber redet die Regierung eigentlich?


Oder auch: INHOPE: Die freiheitliche Alternative zu Zugangssperren


Wir wussten es ja schon etwas länger: Löschen funktioniert!

Da das BKA dem Alvar Freude vom AK Zensur leider nicht glauben möchte, haben wir uns mit einem Fragebogen an die eco Beschwerdestelle gewandt.

Dazu hier die Selbstdarstellung der Internet-Beschwerdestelle:

Die von eco gemeinsam mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) betriebene Internet-Beschwerdestelle stellt sich der Aufgabe, rechtswidrige, insbesondere jugendmedienschutzrechtlich relevante Inhalte im Netz zu bekämpfen.

Dies tut sie eingebunden in das internationale Netzwerk von Beschwerdestellen INHOPE, und zwar mit beachtlichen Erfolgen. Gemäß Erhebungen einer der drei deutschen INHOPE-Mitgliedshotlines, werden etwa 80% aller Webseiten, die von ihr innerhalb des INHOPE-Netzwerkes weitergeleitet werden, innerhalb von 24 Stunden nach Meldung vom Netz genommen

Das ausschließlich aus Juristen zusammengesetzte Hotline-Team bei eco war im Jahr 2008 mit insgesamt 95.638 Beschwerdegegenständen befasst.

Wir möchten Euch die Ergebnisse der Befragung nicht vorenthalten:

Sehr geehrte Frau/Herr ****,

bezugnehmend auf mein Telefonat mit Frau/Herr *****,
möchte Ich Ihnen folgende Fragen stellen.

Ich schlage vor, wir beschränken uns, wo möglich, auf Straftaten nach § 184b.

1. Themenkomplex inländische Zusammenarbeit (LKA/BKA)



  • Wie wird informiert? (Also: erst LKA/BKA, dann Hostprovider?)

  • Wenn der Hostprovider später informiert wird, gibt es Obergrenzen für die Verzögerung? (z.B. wäre es wirklich fragwürdig, wenn die Exekutive illegale Inhalte über Wochen im Internet belässt um Konsumenten zu ermitteln, damit aber eigentlich die Verbreitung perpetuiert)


In aller Regel informieren wir bei begründeten Beschwerden über kinderpornographische Internetinhalte sowohl das BKA als auch den Hostprovider am gleichen Tag, auch wenn wir in der Regel zunächst das BKA informieren.

Nachfrage dazu an die Beschwerdestelle:

  • Gibt es Fälle, in denen das BKA sie auffordert den Host-Provider nicht zu informieren?

  • Wie lange dauert es dann, bis der Provider informiert wird?

  • Wie lange dauert es dann, bis die Inhalte entfernt werden?

  • Wie steht die Dauer des Verbleibs der Inhalte im Verhältnis zu den Fällen, in denen auch Sie oder Mitgleider INHOPEs tätig werden? (durch Information des Providers o.ä.)


Es gehört zu den Ausnahmefällen, wenn wir bei begründeten Beschwerden über kinderpornographische Inhalte nicht den Hostprovider informieren. In diesen Fällen übernimmt das BKA das Informieren der Provider. Zur Zeitspanne zwischen Mitteilung ans BKA und Mitteilung an den Provider bzw. zwischen Mitteilung an den Provider und Herunternahme der Inhalte können wir Ihnen in diesen Fällen mangels detaillierter Informationen keine Angaben machen.

2. Themenkomplex internationale Zusammenarbeit



  • Wie ist die internationale Zusammenarbeit organisiert?

  • Ist diese Zusammenarbeit Ihrer Erfahrung nach effizient?

  • Wo sehen sie Verbesserungsmöglichkeiten?

  • Wie ist die Qualität der Zusammenarbeit mit der russischen Föderation?


eco gehört zu den Gründungsmitgliedern von INHOPE (www.inhope.org), der internationalen Dachorganisation von Beschwerdestellen. Zurzeit umfaßt das Netzwerk 36 Beschwerdestellen aus 31 Ländern. Die Zusammenarbeit der INHOPE-Mitglieder ermöglicht den Mitgliedsbeschwerdestellen eine effektive und insbesondere zeitnahe Bearbeitung von Beschwerden. Erfahrungsgemäß werden gemeldete kinderpornographische Internetinhalte auch auf internationaler Ebene innerhalb von 12-36 Stunden offline genommen.

Seit Mai 2009 gehören auch zwei russische Beschwerdestellen zu den INHOPE-Mitglieder. Bisher haben wir in der Zusammenarbeit mit diesen Beschwerdestellen gute Erfahrungen gemacht.

3. Themenkomplex Geschwindigkeit



  • Nachdem eine Meldung über einen rechtwidrigen Inhalt an die zuständige Behörde gegangen ist, kontrollieren sie (mit einem automatischen Verfahren) die Abschaltung der Inhalte?

  • Wie sind Ihre Erfahrungen mit den Reaktionszeiten?


Die deutschen Hostprovider reagieren in aller Regel ausgesprochen schnell auf Hinweise zu kinderpornographischen Inhalten. Binnen weniger Stunden (keine 12 Stunden) sind entsprechende Inhalte offline.

4. Themenkomplex Verbreitungswege


Ihre Beschwerdestelle sammelt nach folgenden Kategorien getrennt Beschwerden: "WWW", "E-Mail, Spam", "Tauschbörsen, P2P", "Chat", "Newsgroup", "Diskussionsforum" , "Mobile Inhalte" (mögen sie dies erklären?), "Sonstiges".

  • Wie verteilen sich die Beschwerden für Inhalte nach §184b auf diese Verbreitungswege?


Entsprechende Beschwerden erhalten wir in Bezug auf alle Internetdienste.

Bekannt war uns weiterhin bisher:
Die Beanstandungen bezogen sich auf die folgenden Tatbestände/Problemkreise: Kinderpornografie: 2.562, freizügängliche Erwachsenenpornographie: 116.

Von den 2.562 Beschwerden über Kinderpornografie betrafen 449 den Dienst WWW.


Dazu beachte man hier vielleicht, dass im Jahr 2008 die Zahl aller Beschwerden 95.638 war.

Dazu unsere Nachfrage an die eco Beschwerdestelle:


  • Können Sie dies bitte in Zahlen auflösen? Uns würden insbesondere P2P, Foren, Chat, Newsgroups interessieren. Ebenso finden Wir interessant, wie oft §184b-Spam gemeldet wird.


Wie Ihnen bereits bekannt ist, betrafen 449 von 2.562 Beschwerden über Kinderpornographie Dienste des WWW. Die übrigen Beschwerden betrafen die übrigen Dienste, also Usenet und E-Mail.

5. Themenkomplex Inhalte



  • Können Sie auch mitteilen wie die Verteilung für dokumentierten §§ 176, 176a und (oh gott) 176b sind? (Wir zielen hier auf die Schwere der dargestellten Tat ab, ebenso würde uns interessieren, ob der Verbreitungsweg mit der Schwere der dokumentierten Tat korreliert)

  • Ist der INHOPE und/oder der eco-Beschwerdestelle jemals glaubhaft ein dokumentierter §176b gemeldet worden? (oh gott, oh gott ich möchte es nicht hoffen)


Fälle des § 176b StGB sind uns - zum Glück - nicht bekannt. Im Übrigen betreffen die bei uns eingehenden Beschwerden kinderpornographische Inhalte 'aller Art'.

Nachfrage unsererseits:

  • Erheben Sie bei §184b die Schwere der dargestellten Straftat?

  • Mögen Sie uns an Zahlen teilhaben lassen?


Die Schwere der dargestellten Straftat wird von uns nicht statistisch erfasst. Informationen hierzu kann ich Ihnen daher nicht zukommen lassen.

Ein paar kleine Nachsätze zu INHOPE www.inhope.org, um die Relationen, auf denen eine Zusammenarbeit geschieht zu verdeutlichen:
eco ist Gründungsmitglied von INHOPE, der internationalen Dachorganisation von Beschwerdestellen, die im Rahmen des EU Safer Internet Programmes 1999 zur Koordination eines Netzwerkes von Beschwerdestellen ins Leben gerufen wurde.

Zur Zeit umfaßt das Netzwerk 36 Beschwerdestellen aus 31 Ländern. Weltweit ist INHOPE (www.inhope.org) die führende Organisation, die durch internationale Weiterleitung von Nutzerbeschwerden rechtswidrige Inhalte im Ursprungsland auch mit Hilfe der Strafverfolgungsbehörden bekämpft. INHOPE bietet ferner regelmäßiges Training für Mitarbeiter von Beschwerdestellen sowie zahlreiche Foren zum fachlichen Austausch der Mitglieder untereinander.

INHOPE-Beschwerdestellen erhalten jährlich mehr als 500.000 Hinweise auf rechtswidrige und schädliche Inhalte im Internet. Insgesamt haben INHOPE-Mitglieder bereits mehr als 3 Millionen Beschwerden bearbeitet. Durchschnittlich ca. 7000 Meldungen werden weltweit monatlich an die Polizei weitergeleitet.

Gemäß Erhebungen von jugendschutz.net, einer der drei deutschen INHOPE-Mitgliedshotlines, werden etwa 80% aller Webseiten, die von jugendschutz.net innerhalb des INHOPE-Netzwerkes weitergeleitet werden, innerhalb von 24 Stunden nach Meldung vom Netz genommen (Notice & Takedown).

Eine Koordinierung über Interpol dauert erheblich länger, teilweise bis zu einem halben Jahr.

Der weitaus größte Teil der Länder, in denen rechtswidrige und schädliche Inhalte gehostet werden, ist mit INHOPE-Beschwerdestellen ausgestattet. Das Netzwerk wächst seit 2008 jährlich um 6 - 8 Beschwerdestellen (Stand gemäß Bewerbungen und Zielvorgaben für 2010)


Ich denke mit diesen Zahlen und Hintergrundinformationen ist es jetzt an der Zeit mal ein paar ernste Fragen ans BKA zu richten.

Überhaupt scheint es so, dass man, wenn man diese Missbrauchsdokumentation wirklich zeitnah entfernt und strafverfolgt wissen möchte, sich in Deutschland eben gerade nicht an das BKA wenden sollte.

Christian; Vorstand MOGiS

MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren

Achso, Man kann diese Artikel wie immer auch weiterzwitschern:)

PS: Rund um MOGiS war es die letzten Tage ja etwas ruhig. Dazu können wir nur sagen: auch wir waren am Mittwoch in Berlin und haben mal ein bischen Bundespolitik geschnuppert.

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