Doch werden manche von Ihnen bereits kurz nach der Geburt beschnitten, andere erst später.
Im - auch von Deutschland und Israel unterzeichneten und ratifizierten - internationalen Übereinkommen über die Rechte des Kindes (der Kinderrechtskonvention) steht in Artikel 24: "Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen".
Im Gegensatz dazu haben die Deutsche Bundesregierung und auch prominente Mitglieder des Deutschen Bundestages eine Gesetzesinitiative vorgeschlagen um religiös motivierte - nicht medizinisch indizierte - Eingriffe an Kindern zu legalisieren.
In der Debatte um die Abwägung der Rechte von Kindern gegen die Bekenntnisfreiheit und die Rechte der Eltern wünschen wir uns eine sachlichere Debatte.
Die Rechte der betroffenen Kinder auf körperliche Unversehrtheit und seine (auch sexuelle) Selbstbestimmung gehen leider gerade fast völlig unter.
Ein zweijähriges Moratorium und die Einrichtung eines Runden Tisches zum Thema "Körperliche Unversehrtheit von Kindern" soll dazu dienen die Diskussion zu demokratisieren und einen Ausgleich in der Debatte herzustellen.
Alle Stimmen müssen gehört werden.
Auch gerade die Folgen solcher Eingriffe für die betroffenen Kinder müssen angemessen untersucht und berücksichtigt werden.
Dies scheint in der Kürze der Zeit und bei der Geschwindigkeit mit der im Moment Fakten geschaffen werden gerade unmöglich.
Die Versachlichung der Debatte war nie so dringend notwendig wie jetzt!
## Zum Weiterlesen:
[1] Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben - Zugleich ein Beitrag über die Grenzen der Einwilligung in Fällen der Personensorge http://www.info-und-design.de/pdf/2008-03-holm-putzke-fs-inhalt.pdf
[2] Ein Lehrvideo für Routinebeschneidungen bei Jungen in den USA (Routine Infant Circumcision RIC) http://video.google.de/videoplay?docid=-6584757516627632617
[3] Non-therapeutic circumcision of male minors. Utrecht, Royal Dutch Medical Association, 2010. http://knmg.artsennet.nl/web/file?uuid=579e836d-ea83-410f-9889-feb7eda87cd5&owner=a8a9ce0e-f42b-47a5-960e-be08025b7b04&contentid=77976&elementid=771754
[4] Ein zusammenfassender Artikel über den Fall in Köln: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidungen-das-urteil-11820431.html