Antwort auf kleine Anfrage der FDP-Fraktion

Deine Stimme Gegen ZensurAnalyse der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP betr. "Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt 16/13245"

Ich habe noch keine Textversion dieser Antwort .. mir liegt leider nur ein Scan vor .. Mehr Auszüge reiche ich später nach


  • Antwort 1: Die Bundesregierung ist der Meinung, das BKA muss sich in Deutschland nicht um die Entfernung von Missbrauchsdokumentation kümmern, diese Entfernung der Inhalte ist Ländersache.
    (Aber das Sperren soll dann Sache der Bundesbehörde BKA sein?)

  • Antwort 3: Hier behauptet die Bundesregierung, dass die Inhalte in  Ländern mit geringer Kontrollintensität stehen,
    (was auch immer das heissen soll, schließlich kann man weltweit kontrollieren, oder haben die in den LKAs einen Browser mit GeoIp-Plugin: "dieser Server steht nicht in Deutschland, sie sind hier nicht zustaendig, gehen sie weiter" .. ach nee das auch nicht, dann wüssten sie ja wo die Server stehen, aber dazu unten mehr)
    Sie geben aber zu, dass die Länder in denen sie Server stehen halbwegs entwickelt wäre, hier nennen sie sogar explizit die USA!
    Dort ziehen die Seiten aber ständig um (-> ja klar: DNS-Namen lassen sich ja auch überaus einfach generieren .. deswegen müsst Ihr die Server und die Betreiber hoppsnehmen .. Ihr faulen Säcke beim BKA und den LKAs)

  • Antwort 4, auf die Frage wo Inhalte nach 184b nicht strafbar wären: .. eine wenig Blabla .. Sie haben keine Erkenntnisse (dazu mehr weiter unten) -> sie wissen also gar nicht wovon sie reden.
    Die 26 EU-Mitgliedstaaten haben die Übereinkommen des Europarats übrigens komplett ratifiziert.
    Außerdem haben (nur so) ca 130 Laender das Rio-Fakultativ-Protokoll über die Rechte der Kinder ratifiziert

  • Antwort 5 auf die Frage nach dem Druck auf Länder, die nicht verfolgen würden: wieder ein wenig Blabla .. es wird die Konferenz in Berlin (30.6.) geben .. (Innocence in Danger ist Mitveranstalter, es wird also wieder mal um Sperren und nicht um das Verfolgen strafwürdiger Inhalte gehen)

  • Antwort 6: Hier geben sie zu, dass sie nicht wissen, wo die nicht-verfolgbaren Server stehen oder wieviele es wären.
    (ich denke damit hat sich die Regierung disqualifiziert überhaupt noch mal dieses Argument zu benutzen!)

  • Antwort 7&8 zur Sonderrolle USA:Für die USA existiert sogar ein gesichertes (SSL?) Online-Formular zur Meldung von dokumentiertem Missbrauch, deswegen sieht die Regierung keinen Handlungsbedarf für Gespräche mit den US.

  • Antwort 9&10 eigene Studien: Die Bundesregierung hat keine eigenen Studien zur Verfügung und hat auch nicht vor solche zu erstellen. Die Bundesregierung zitiert hier "ausländische privatrechtliche Studien". (IWF 2008)

  • Antwort 13: Die Entfernung der Missbrauchsdokumentation ist Ländersache, das BKA darf da also gar nicht handeln.
    (Wie? Das Sperren ist aber Sache der Bundesbehörde BKA?)

  • Anwort 17 (Kommerzieller Hintergrund): Hier erfolgt wieder der Verweis auf die ausländische privatrechtliche IWF-Studie.
    (vor allem ging es in der Frage um den kommerziellen Hintergrund in Deutschland -> dafuer verweisen sie ins Ausland? WTF!)

  • Antwort 18 (Anfixthese): Anerkannte Wissenschaftler werden ja heutzutage eh nur noch ohne Namen zitiert, so auch hier in der Antwort der Bundesregierung.
    (Ausserdem: wenn man die potentiellen Täter vor diesen Inhalten schützen will, dann doch wohl durch Löschen! Da steht ja auch etwas von "intensiver Nutzung": die Personen werde doch aber die Sperren sowieso umgehen, denen kann das Material also nur durch Löschen entzogen werden!)

  • Antwort 19: Die Bundesregierung geht davon aus, dass das BKA die gesperrten Seiten regelmäßig nachüberprüft ..
    (WTF? Die Bundesregierung ist hier Dienstherr! Das BKA ist doch keine nebengeordnete Behörde! Das sollte doch jetzt bitteschön eine Anweisung sein, oder? .. Ist es schon soweit, dass die Regierung beim BKA Bittsteller ist?)

  • Antwort 24 ist geil:
    Die Vertraege treten mit dem Gesetz außer Kraft!
    (Naja, bisher sind sie ja nichtig, mit dem Gesetz, welches sie legitimieren soll treten sie außer Kraft .. super .. sie hatten also und werden nie irgend einen legitimen Vertragsgegenstand haben!)

  • Antwort 25: Es gibt gar keine Erfolgskontrolle

  • Antwort 26: Hier geht die Bundesregierung wieder mal davon aus, dass das BKA ... (diesmal geht es um die Einstufung der Webseiten .. fragliche Fälle vielleicht nicht gesperrt)

  • Antwort 27: Hier zeigt die Regierung mal wieder Ihre Unfähigeit Sperren und Entfernen zu unterscheiden .. Sie spricht von Sperren beim Host-Provider.
    + Zudem wäre die Entfernung der Inhalte nicht möglich, weil unter anderem nicht immer klar ist, wer das Angebot betreibt
    (was hat hier der Rundfunkstaatsvertrag mit dem ausländichen Internet zu tun?)
    + dabei geht es auch um fehlende Inhalteanbieterkennzeichnung (was? .. für Pädosexuelle?) Sie wissen also nicht, wer die Inhalte einstellt.
    (Mag jemander der Regierung Whois erläutern?)
    + Achso: Anscheinend hat das BKA einen Raum für Ermessenentscheidungen bei der Verfolgung von Missbrauchdokumentation.
    (Sie dürfen die Inhalte im Netz belassen. Legalitätsprinzip?!)

  • Antwort 29: Die Bundesregierung ist der Meinung Sperren warnen die Täter nicht (in diesem Fall Konsumenten):
    "Hinweise auf mögliche Massnahmen der Strafverfolgungsbehörden, die den Nutzer dazu bewegen könnten, Beweismittel zu vernichten, könnten der Stoppseite nicht entnommen werden"
    (WTF? .. Stichwort: Lebenswirklichkeit? #fail! #doublefail!)

  • Antwort 30: Sperren warnen auch ausländische Täter nicht.
    (wie? die stellen sich entweder einen der deutschen Nameserver ein, oder nehmen ein deutsches Bot-Netzwerk zur Hilfe)
    + Eine vorgschaltete Stoppseite bedeutet zudem nicht unbedingt, dass Ermittlungen laufen.
    (Da müsst Ihr Euch d'rauf stürzen!)

  • Frage 32 wurde wohl nicht verstanden (es ging um .de-Domains):
    ".de" Server wären nicht immer in Deutschland, deswegen könne man nicht verfolgen.
    (der Zugriff auf ".de" Rechner könnte über die Denic e.G. erfolgen hätte den selben Effekt wie Sperren!)

  • Antwort 33: die Geheimhaltung der Liste ist Sache der Provider

  • Antwort 34: Die Bundesregierung Plant keine Maßnahmen zum Schutz der Listen.
    (nettes Branchenbuch fuer Pädos, danke liebe Bundesregierung)

  • Antwort 35: Das die Liste bekannt wird ist kein Problem, sie ändert sich ja täglich.
    (ohne kommentar)

  • Antwort 37:  Es ist kein echtzeitzugriff geplant
    (klar wie man oben sieht, ist das BKA leicht überfordert .. da möchte man sich sicherlich nicht noch mehr blamieren .. außerdem geht es ja wohl wirklich um Zensur)

  • Antwort 38: Anzahl der Zugriffe werden hier als Erfolgskriterium geführt, auch die aus Dänemark (siehe unten)
    (ok ich schlage vor, tageweise bild.de mit d'rauf: hat doch auch immer so Nacktbilder auf Ihren Seiten, voll pornographisch die Webseite .. sehr erfolgreiche Sache, diese Sperrseiten)
    + Die Polizeien tauschen Sperrlisten aus (CIRCAMP).
    (tolle Zusammenarbeit: nur Sperren, Listen, Keine Verfolung der Inhalte oder Anbieter. Hey Leute, sogar die Niederlande sind bei CIRCAMP dabei!)
    + Ausserdem redet die Regierung hier von der Evaluierung, die sie oben schon ausgeschlossen hat (e.g. keine eigenen studien)
    + die Regierung "geht davon aus", dass die kommerziellen Anbieter dieser Inhalte Kunden verlieren
    (welche kommerziellen anbieter? .. die von denen sie oben keine Kenntnisse hat?)

  • Antwort 39 auf die Frage nach der Signifikanz der Zugriffszahlen:
    6! Setzen! .. Die Frage zielte auf geblockte Inhalte, nicht wie hoch die anzahl an geblockten suchmaschinen war!
    (die sowieso keiner bei sich zu Hause betreiben würde; Man, wo leben diese Typen, aber auch wirklich keine Spur von Auseinandersetzung mit dem Thema!
    Interessant ist hier auch der Fakt, dass bei Analyse der Dänischen Liste in der Antwort auf Frage 12 herauskam, dass da fast keine, in Deutschland, illegalen Inhalte vorgefunden wurden (aber dennoch zitieren sie die 50.000 täglichen Zugriffe in Dänemark als Erfolg [in der Antwort zu Frage 38])

    Zudem verweist die (ich möchte hier schreiben: geliebte) Regierung auf zukünftige Erfahrungen die die Sperren legitimieren würden.

  • Frage 40: Die Regierung sieht keine Gefahr für Chilling Effekte.
    (Ähmm, kann es sein, dass da am 23.5. eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss war? .. hab ich die geträumt?)


So .. das musste jetzt 'raus .. dieser Artikel wird ganz sicher geupdated.

Christian; MOGIS

PS: Man kann diesen Artikel wie immer auch weiterzwitschern:)

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