17.04.2009 Antwort BMFSFJ

Dies ist die Antwort des BMFSFJ auf unsere Anfrage vom 13.04.2009.

Ohne viele Worte. Die Antwort war aus Textbausteinen, hatte gefühlte 96% Verfolgung und 4% Opferschutz zum Thema – Opferschutz ist auch so ziehmlich das letzte Wort in der Email, wirklich!

Naja, soviel  dazu. Die Antwort liegt jetzt zur gründlichenDekonstruktion im neuen Wiki (dort auch in einer neutraleren Formbearbeitbar).

(Krass, jetzt wo Sun so langsam im Orkus der Geschichte verschwindet, wird das Internet vielleicht doch endlich zum Computer :))

Die E-Mail aus dem Ministerium

From:  Eine.Mitarbeiterin@bmfsfj.bund.de; Date: 2009/4/17; Subject: WG: Internetsperren und andere Möglichkeiten Kinderpornographie aus dem Netz zu entfernen ..

Sehr geehrter Herr Bahls,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. April 2009 an Frau Bundesministerin Dr. von der Leyen, Frau Dr. Niederfranke und Frau Schuster. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten.

Der Schutz vor sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. In diesem Zusammenhang stellen uns technische Entwicklungen vor immer wieder neue Aufgaben. So ist das konsequente Vorgehen gegen die Verbreitung von Kinderpornographie eine unbedingte Notwendigkeit, denn das Internet darf diesbezüglich kein rechtsfreier Raum sein.

Der Großteil der Kinderpornographie im Bereich des World-Wide-Web wird mittlerweile über kommerzielle Webseiten verbreitet. Kinderpornographie ist die Dokumentation des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die Opfer werden immer jünger; gezeigt werden zunehmend Gewaltausübungen gegen Kleinkinder oder sogar Kleinstkinder. Und die Verantwortlichen sowie Täter nehmen monatlich Millionenbeträge ein. Nur ein geringer Anteil der Kinderpornographie wird über deutsche Server verbreitet. Sobald Kenntnis von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs auf deutschen Websites oder Servern besteht, geht die Polizei gegen den Inhalteanbieter vor, veranlasst über den Hostprovider die Löschung und wertet Verbindungsdaten aus.

Wenn kinderpornographische Angebote von Ausländern oder im Ausland betrieben werden, werden zuständige Behörden und Beschwerdestellen im jeweiligen Land informiert und um vergleichbare Maßnahmen der Täterermittlung oder Beseitigung des Verstoßes gebeten. Hinweise auf kinderpornographische Inhalte werden beim Bundeskriminalamt verifiziert und bei entsprechender Verdachtslage auf dem Interpol-Weg in die Staaten weitergeleitet, in denen die Webseiten physikalisch liegen. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter leisten im Inland hervorragende Arbeit. Die häufigen Meldungen in der Presse über ausgehobene Kinderpornographie-Ringe belegen das. Die Ermittler werden auch weiterhin hart daran arbeiten, die Täter im Inland zu ermitteln und die Quellen im Ausland zu schließen.

Trotz aller nationalen und internationalen Anstrengungen bleiben viele Kinderpornographie-Seiten im Netz verfügbar. Es gelingt in vielen Staaten nicht, Betreiber kinderpornographischer Angebote (sog. Content-Provider) haftbar zu machen oder ihnen die Plattform (über sog. Host-Provider) zu entziehen.

Die derzeitige Diskussion um die Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten bezieht sich auf angebotene Webseiten, auf denen diese Inhalte gewerblich angeboten werden. Es handelt sich dabei um eine Form der schweren und organisierten internationalen Kriminalität, über die das Bundeskriminalamt im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion Informationen sammelt. Die dort derzeit vorhandenen Informationen beziehen sich auf ca. 1000 solcher Webseiten. Diese Webseiten werden derzeit jedoch nicht auf gesonderten Listen geführt.

Da in der Hälfte aller Länder Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie entweder nicht einmal unter Strafe stehen oder nicht ausreichend sanktioniert werden, reichen in vielen Fällen polizeiliche Mittel nicht aus. Dann bleibt nur die Sperrung als letztes Mittel. Ein Vorgehen gegen den Inhalteanbieter und damit eigentlich vorrangig in Anspruch zu nehmenden Verantwortlichen scheitert in diesen Fällen daran, dass der für die Inhalte Verantwortliche im Ausland niedergelassen ist.

Zwar ist die Informationsfreiheit in Deutschland ein hohes Gut mit Verfassungsrang. Jedoch geht es hier um die Erschwerung des Zugriffs auf Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten. Nach dem Strafgesetzbuch sind sowohl die Verbreitung als auch der Erwerb und Besitz von Kinderpornographie strafbar.

Sperrungen werden seit vielen Jahren erfolgreich in Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, Italien, Großbritannien, der Schweiz, Neuseeland, Südkorea, Kanada und Taiwan durchgeführt, überwiegend auf der Grundlage freiwilliger Selbstverpflichtungen.

Die jahrelangen Erfahrungen der Länder, die bereits Zugangssperren eingerichtet haben, zeigen, dass das System funktioniert und täglich Zehntausende an Zugriffen auf kinderpornographische Angebote geblockt werden können. Entscheidend ist nicht, dass technisch versierte Internetnutzer immer Wege finden werden, die Sperren zu umgehen. Maßgeblich ist vielmehr, dass durch Zugangssperren der Zugang für die große Masse der durchschnittlich versierten Internetnutzer blockiert wird und die harten Fälle auf Nebenwege gezwungen werden. Statt vor den Möglichkeiten im World-Wide-Web zu resignieren, werden alle Mittel gegen die Verbreitung von Kinderpornographie genutzt.

Die Bundesregierung sieht sich deshalb in ihrer Auffassung von den Erfahrungen dieser Länder darin bestätigt, dass Sperrungen ein geeignetes Mittel sind, die Reichweite von bekannten kinderpornographischen Websites zu beschränken, wenn andere Mittel versagen. Dabei sollten Sperrungen Bestandteil einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet sein. Die Ermittlung der Täter und der Opferschutz sollen dadurch nicht ersetzt, sondern wirksam ergänzt werden.

Die Bundesregierung strebt die Zusammenarbeit mit diesen Ländern an, um durch internationale Kooperationen zu möglichst effektiven Maßnahmen gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet zu gelangen und zu einem Austausch der gesperrten Seiten zu kommen.

Im Rahmen eines Spitzengesprächs am 13. Januar 2009 haben sich Minister Schäuble, Ministerin von der Leyen und Minister Glos mit Vertretern der großen Internetanbieter in Deutschland auf ein zweistufiges Verfahren geeinigt.  Wirtschaftsunternehmen, die in größerem Umfang Internet-Zugangs-Dienstleistungen für Nutzer anbieten, können durch technische Vorkehrungen dazu beitragen, den Zugang zu kinderpornographischen Webseiten zu erschweren (sog. Access-Blocking). Dazu hat die  Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundeskriminalamt am 17. April 2009 in einem ersten Schritt mit fünf großen  Internetserviceprovidern in Deutschland eine verbindliche Vereinbarung geschlossen. Mit dem Vertrag verpflichten sich die unterzeichnenden Internetanbieter, die 75 Prozent des Marktes abdecken, zeitnah spätestens aber bis in 6 Monaten Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren. Es besteht jedoch Einigkeit, dass in einem zweiten Schritt nun eine gesetzliche Reglung geschaffen werden muss. Das Bundeskabinett hatte diesbezüglich bereits am 25. März 2009  Eckpunkte zu Regelungen zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet verabschiedet.

Damit folgt die Bundesregierung dem Beispiel vieler Länder und Deutschland schließt endlich auf als eines der großen Länder in der EU. Die Europäische Kommission hat deshalb diesen Schritt ausdrücklich begrüßt.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Eine Mitarbeiterin Referat 605 Jugendschutzgesetz, Medienkompetenz

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Die haben nicht mal den Spam am Ende der Mail entfernt.

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